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siegermächte

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Geschichte der Berliner Mauer nach 1989 und Bestandsaufnahme der noch erhaltenen Fragmente

Der offizielle Abbau der Mauer begann am 13. Juni 1990 in der Bernauer Straße (siehe Abbildung Nr.9). Dies geschah nach den ersten freien Wahlen unter ostdeutscher Kontrolle. Ausgeführt wurde er von Grenztruppen, unterstützt durch die Bevölkerung. Bereits Ende 1989 begann die Außenhandelsfirma LIMEX der DDR die Mauer weltweit zu vermarkten. Der höchste erzielte Preis belief sich dabei auf $ 500.000 pro Segment. Bis zur Wiedervereinigung war die innerstädtische Mauer fast völlig verschwunden. Ab dem 03.Oktober 1990 wurde der Abriss dann durch ehemalige NVA-Angehörige, Bundeswehrtruppen und britische Pionierverbände fortgesetzt. Hinzu kam die Zerstörung der Mauer durch die so genannten "Mauerspechte". (siehe Abbildung Nr.10). Der größte Teil der abgebauten Stücke wurde zu Straßenfüllmaterial zerkleinert. Denkmalschutzbehörden forderten gegen erheblichen Widerstand von Politikern, der Öffentlichkeit und der Presse, die Erhaltung von Teilstücken als Denk- oder Mahnmal. Daraufhin wurden 1990 vier kurze Abschnitte in eher abgelegenen Plätzen unter Denkmahlschutz gestellt.

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Die Geschichte der Berliner Mauer bis 1990

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Berlin in vier Sektoren aufgeteilt. West-Berlin umfasste den amerikanischen, britischen und französischen Sektor, Ost-Berlin den sowjetischen Sektor. Bis zum Bau der Mauer konnten sich die Berliner innerhalb ihrer Stadt frei bewegen, das heißt, aus den drei Westsektoren unbehelligt in den Ostsektor gelangen. Im übrigen Deutschland war die Reise zwischen der Ostzone und den Westzonen allerdings ab dem 29. Oktober 1946 nur noch mit einem 30 Tage gültigen Interzonenpass möglich. Überquerte man die Grenze von West nach Ost schloss sich an den Kontrollstreifen hinter einem 500 Meter breiten Schutzstreifen eine 5 Kilometer breite Sperrzone an. Wer im Sperrgebiet wohnte, erhielt keinen Interzonenpass und durfte keinen Besuch aus Westdeutschland erhalten. Besuche aus dem restlichen Gebiet der DDR waren nur nach entsprechender Voranmeldung möglich. Veranstaltungen in diesem Gebiet mussten angemeldet und bis 22.00 Uhr beendet werden, der Aufenthalt im Freien war nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.1

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